Die Salzgitter AG hat in einem Schreiben vom 22. November 2018 die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen beantragt.
Standort der Anlagen ist das Werksgelände der Salzgitter AG, Gemarkung Watenstedt, Flur 4, Flurstück 5/73.
Die Genehmigung für das Vorhaben wurde mit Bescheid vom 5. Juli 2019 abschließend erteilt und enthält Auflagen.
Die Entscheidung lautet:
In der Zeit vom 7. Oktober 2019 bis zum 21. Oktober 2019 können die Unterlagen und die Genehmigung in der folgenden Stelle zu den unten angegebenen Zeiten eingesehen werden:
Stadt Salzgitter
Fachgebiet Umwelt
Rathaus
Zimmer 10.16
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter-Lebenstedt
Personen, die Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründung unter der vorstehenden Anschrift während der Widerspruchsfrist anfordern.
Einsichtmöglichkeit:
Montags bis Mittwoch: von 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstags: von 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitags und an Tagen vor Feiertagen: von 8 Uhr bis 13 Uhr
Diese Genehmigung gilt nach dieser Frist auch Dritten gegenüber, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.