An 19 Schulen, mit Schülerinnen und Schülern von 12 bis einschließlich 20 Jahren, können die Jugendlichen ihre Stimme abgeben.
Das Jugendparlament tagt mehrere Male im Jahr: Dort fassen die Jugendlichen Beschlüsse, äußern Wünsche und Anregungen. Weiter besteht die Möglichkeit in Arbeitsgruppen selbstgewählte Themen zu
bearbeiten, Veranstaltungen oder Projekte zu planen. Der/die 1. und 2. Sprecher/in sind auch beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss, der Anträge stellt, die im Rat der Stadt diskutiert werden.
Wer sich für Jugendliche in Salzgitter engagieren möchte, kann sich ab sofort als Kandidatin, beziehungsweise als Kandidat, für das Parlament bewerben.
Die Bewerbungsfrist endet am 6. März, um 18 Uhr.
Bewerberinnen und Bewerber müssen einfach den Kandidatenbogen mit Foto und Einverständniserklärung sowie zehn Unterstützerunterschriften einreichen. Die Kandidatenbögen sind in den 19 Sekretariaten oder bei den Sozialarbeiter/innen in den Schulen ab sofort erhältlich.
Jugendliche ab 14 Jahren bis einschließlich 20 Jahren können als Jugendparlamentarier/innen kandidieren. Alle Bewerber/innen müssen am Wahltag mindestens seit einem Monat ihren Hauptwohnsitz in Salzgitter haben (also vom 15. März an).
Wer zwischen 12 und 13 Jahren alt ist, kann sich als Beisitzerin, beziehungsweise als Beisitzer, bewerben. Drei Beisitzer/innen ergänzen das Jugendparlament und haben seit Mai 2017 das gleiche Stimm-, Rede- und Antragsrecht wie die Jugendparlamentarier/innen.
Die Bewerbungen müssen bis zum 6. März 2020 (Poststempel) in der Geschäftsstelle des Jugendparlaments eingereicht werden (Stadt Salzgitter, Fachgebiet 51.1., Raum 4.04, Joachim-Campe-Straße 9 - 11, 38226 Salzgitter-Lebenstedt) oder per Mail an jugendparlamentstadt.salzgitterde.
Wer Fragen rund um die Bewerbung oder die Arbeit des Jugendparlaments hat, kann sich an den Fachdienst Kinder, Jugend und Familie der Stadt Salzgitter unter der Telefonnummer 05341 / 839-3803 oder per Mail jugendparlamentstadt.salzgitterde wenden.