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Salzgitter

Sanierungsgebiet „Swindonstraße“: Rahmenbedingungen und Förderung

Auf der Informationsveranstaltung rund um das Sanierungsgebiet „Swindonstraße“ gab es viele Fragen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung gemäß §§ 7h und 10f Einkommensteuergesetz (EStG) sowie rund um das Sanierungsgebiet:

Im Sanierungsgebiet „Swindonstraße“ werden Eigentümerinnen und Eigentümer bei ihren baulichen Sanierungsmaßnahmen unterstützt.

Gibt es eine Obergrenze für die Sanierungskosten, welche ich gemäß § 7h beziehungsweise § 10f EStG (Einkommensteuergesetz) steuerlich geltend machen möchte?

Antwort: Nein, ein Höchstbetrag ist nicht festgelegt. Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten ist lediglich dadurch begrenzt, dass nur solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die den Zielen und Zwecken der Sanierung entsprechen (wird von der Stadt Salzgitter vor Abschluss des „Sanierungsvertrag“ geprüft) und von Ihnen in finanzieller Hinsicht realisiert werden können.

Muss ich zwecks Abschluss des „Sanierungsvertrag“ (als Grundlage für die spätere Ausstellung der Bescheinigung für das Finanzamt) mehrere Angebote bei der Stadt Salzgitter einreichen oder ist ein Angebot ausreichend?

Antwort: Für den Abschluss des „Sanierungsvertrag“ ist grundsätzlich ein Angebot ausreichend. In Ihrem eigenen Interesse empfiehlt es sich jedoch, mehrere Angebote für die von Ihnen beabsichtigten Maßnahmen einzuholen, um die Kosten zu vergleichen und die Maßnahme(n) möglichst wirtschaftlich zu realisieren.

Können Sanierungsmaßnahmen auch an Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gefördert/steuerlich geltend gemacht werden? Wer muss den "Sanierungsvertrag" abschließen beziehungsweise die Bescheinigung für das Finanzamt beantragen?

Antwort: Auch Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden von WEG sind gemäß § 7h beziehungsweise § 10f EStG begünstigt. Für die jeweiligen Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehenden Räume werden grundsätzlich eigenständige Bescheinigungen für das Finanzamt ausgestellt. Sollen mehrere Maßnahmen am oder im Gebäude realisiert werden, kann unter Umständen auch eine Gesamtbescheinigung inklusive der Aufteilung auf die einzelnen Teilobjekte ausgestellt werden.

Sofern Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Sondereigentums umgesetzt werden sollen, ist der "Sanierungsvertrag" mit der Stadt Salzgitter vom jeweiligen Wohnungseigentümer/von der jeweiligen Wohnungseigentümerin zu schließen beziehungsweise die Bescheinigung für das Finanzamt zu beantragen. Falls Sanierungsmaßnahmen das Gemeinschaftseigentum betreffend realisiert werden sollen, ist die von der WEG rechtlich legitimierte Person (in der Regel die Hausverwaltung) zeichnungs- beziehungsweise antragsbefugt.

Können Sanierungsmaßnahmen auch an vermieteten Gebäuden gefördert/steuerlich geltend gemacht werden?

Antwort: Ja. Entsprechende Sanierungsmaßnahmen können gemäß § 7h über insgesamt 12 Jahre verteilt bis zu 100 Prozent (acht Jahre je 9 Prozent und vier Jahre je 7 Prozent) steuerlich geltend gemacht werden. 

Lohnt sich die steuerliche Geltendmachung der Sanierungskosten für mich?

Antwort: Die finanziellen Auswirkungen der steuerlichen Geltendmachung der Sanierungskosten auf Ihre Einkommensteuer ist abhängig von Ihrem zu versteuernden Einkommen und anderer für die Einkommensteuer relevanten Faktoren. Inwieweit Sie konkret von einer steuerlichen Berücksichtigung nach §7h bzw. 10f EStG profitieren, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater/Ihrer Steuerberaterin. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass seitens der Stadt Salzgitter keine steuerliche Beratung erfolgen kann. 

Kann ich die Abschreibungsmöglichkeit nach § 7h bzw. 10f EStG auch in Anspruch nehmen, wenn ich für die Sanierungsmaßnahmen Fördermittel/Zuschüsse (KfW, BAFA, o.Ä.) bekomme?

Antwort: Ja. Im Rahmen des Antragverfahrens für die Bescheinigung für das Finanzamt sind Sie jedoch verpflichtet, die Inanspruchnahme der entsprechenden Fördermittel und deren Höhe anzugeben und nachzuweisen. In die Bescheinigung für das Finanzamt werden die entsprechenden Zuschüsse aufgenommen. 

Brauche ich einen „Sanierungsplan“ von einer/einem Sachverständigen?

Antwort: Nein. Ein professioneller „Sanierungsplan“ ist nicht erforderlich. 

Für mein kleines Haus kommt kein Energieberater raus. Was kann ich machen?

Antwort: Die Einbindung eines Energieberaters für den Abschluss eines „Sanierungsvertrages“ ist nicht notwendig. 

Wie viele „Sanierungsverträge“ können für mein Gebäude pro Jahr und insgesamt geschlossen werden? Kann ich zum Beispiel in diesem Jahr einen Antrag für eine Dachsanierung stellen und in drei Jahren einen Antrag für einen Treppenlift?

Antwort: Der Abschluss entsprechender „Sanierungsverträge“ steht in Abhängigkeit zur Erforderlichkeit der beabsichtigten Maßnahmen und Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zur Maßnahmenrealisierung. Eine zahlenmäßige Begrenzung (pro Jahr und insgesamt) für entsprechende Sanierungsverträge existiert nicht. 

Hinweis: Bei der konkreten Maßnahme „Treppenlift“ können gegebenenfalls erhebliche Zuschüsse über die Pflegekasse/KfW zusätzlich eingebunden werden. 

Beträgt die Abschreibungsfrist immer 10 Jahre oder verkürzt sie sich von Jahr zu Jahr? (2024/10 Jahre - 2034/1 Jahr)

Antwort: Die Dauer der Abschreibungsmöglichkeit und die –höhe nach §7h bzw. 10f EStG stellt sich wie folgt dar: 
Jahr  § 7h EStG 

§ 10f EStG

(selbstgenutztes Wohneigentum)

1 – 8  je 9 Prozent  je 9 Prozent
9 – 10  je 7 Prozent je 9 Prozent
11 - 12  je 7 Prozent
Gesamt 100 Prozent 90 Prozent

Können beispielsweise auch private Wirtschaftswege zwischen den Gärten steuerlich berücksichtigt werden?

Antwort: Eine steuerliche Berücksichtigung von Sanierungsmaßnahmen an Außenanlagen ist nicht möglich.

Wird die Installation eines Kaminofens (indirekt) gefördert?

Antwort: Nein. Sanierungsmaßnahmen, die über den üblichen Standard hinaus beabsichtigt sind („Luxus-Sanierungsmaßnahmen“), können im Rahmen der Anwendung von § 7h beziehungsweise § 10f EStG nicht steuerlich berücksichtigt werden.

Was wird alles gefördert? Nur die von mir gezahlten Steuern für die Sanierungsmaßnahme(n) oder die tatsächlichen Gesamtkosten (Material, Arbeitslohn etc.)?

Antwort: Im Rahmen der Anrechnung der Sanierungskosten gemäß § 7h beziehungsweise § 10f EStG werden die gesamten Herstellungskosten berücksichtigt.

Wie lange dauert das Sanierungsverfahren "Swindonstraße" und wie oft kann ich einen Förderantrag stellen?

Antwort: Der Rat der Stadt Salzgitter hat einen Umsetzungszeitraum von 10 Jahren festgelegt; das Sanierungsverfahren endet demnach im Juli 2034. 

„Sanierungsverträge“ (als Grundlage der indirekten Förderung) können im gesamten Umsetzungszeitraum geschlossen werden.

Wie wirkt es sich auf die steuerliche Geltendmachung aus, wenn erst im letzten Jahr des Sanierungsverfahrens (2034) ein "Sanierungsvertrag" geschlossen und die Bescheinigung für das Finanzamt ausgestellt wird?

Antwort: Nach Ausstellung der Bescheinigung können die Sanierungskosten auch nach dem Ende des Sanierungsverfahrens in den folgenden Jahren (Aufteilung siehe Frage 10) geltend gemacht werden.

Bekomme ich Geld vom Finanzamt zurück, wenn ich in mein Gebäude investiere?

Antwort: Die Kosten der abgestimmten Sanierungsmaßnahmen können von Ihnen im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, so dass sich die Höhe des zu versteuernden Einkommens entsprechend der gesetzlichen Regelungen reduziert. 

Je nach Höhe des von Ihnen zu versteuernden Einkommens kann sich die Steuerlast entweder nur reduzieren oder es sogar zu einer Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern kommen. Für genaue Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Steuerberater/Ihrer Steuerberaterin auf.

Wir der Kauf einer neuen Küche gefördert?

Antwort: Nein, die Kosten für bewegliche Einrichtungsgegenstände können im Rahmen der Vergünstigungen gemäß § 7h beziehungsweise § 10f EStG nicht berücksichtig werden.

Kann ich den Vertrag kündigen (wenn ich zum Beispiel meine Arbeit verliere und die bauliche Maßnahme nicht mehr umsetzen kann)?

Antwort: Ja, Sie können den mit der Stadt Salzgitter geschlossenen „Sanierungsvertrag“ ohne Angabe von Gründen kündigen.

Kann ich für eine Elektro-Ladestation einen Antrag stellen?

Antwort: Nein, diese Kosten sind von den Regelungen der §§ 7h beziehungsweise 10f EStG nicht umfasst. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei Ihrem Stromgrundversorger stellen.

Was ist, wenn ich mein Haus verkaufen möchte? Kann ich die Abschreibungen weiter einreichen oder machen das die neuen Besitzer?

Antwort: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass keine Beratung zu steuerlichen Fragestellen seitens der Stadt Salzgitter erfolgen kann und wenden Sie sich mit diesen an Ihren Steuerberater/Ihre Steuerberaterin.

Was ist, wenn ich einen „Sanierungsvertrag“ abschließe und keine Firma finde. Muss ich die Investition in einem festen Zeitrahmen umsetzen?

Antwort: In dem auf Grundlage eines konkreten Kostenangebots abzuschließenden „Sanierungsvertrag“ wird unter anderem der beabsichtigte Umsetzungszeitraum festgelegt. Sofern dieser nicht eingehalten werden kann, wenden Sie sich bitte umgehend an das Referat Stadtumbau und Soziale Stadt, so dass eine entsprechende Anpassung vorgenommen werden kann.

Was ist mit dem öffentlichen Raum? Beteiligt sich die Stadt an neuen Parkplätzen oder der Gestaltung von öffentlichen Plätzen?

Antwort: Die Stadt Salzgitter hat im Sanierungsgebiet „Swindonstraße“ verbesserungswürdige Bereiche im Straßenraum festgestellt. Dies betrifft weniger die Instandsetzung von Straßen, Gehwegen und Plätzen als vielmehr eine gestalterische Verbesserung dieser Bereiche. Konkret handelt es sich um die Neustrukturierung des Parkraumes in den Erschließungsstraßen unter Einbeziehung von Begrünungselementen (Bäume, Grünflächen). Insbesondere die Anforderungen an die Klimaanpassung mit dem Stichwort „Schwammstadt“ sollen in künftigen Maßnahmen Berücksichtigung finden. Die Stadt Salzgitter hat das Gebiet im langfristigen Fokus zur Umsetzung von Maßnahmen; eine konkrete Zeitschiene ist aber abhängig von der Haushaltsmittelsituation und derzeit nicht möglich.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Foto: Stadt Salzgitter